ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 01.04.2022Seminare
1 Vertragspartner
Die Marke „Tagueri Academy“ wird von der Tagueri AG für den Vertrieb von Trainings & Coachings verwendet. Vertragspartner ist ausschließlich die Tagueri AG, die folgend Seminargeber genannt wird.
Folgend werden Vertragspartner des Seminargebers als Vertragspartner bezeichnet. Vertragspartner und Seminargeber werden gemeinsam als Partner bezeichnet.2 Allgemeines, Geltungsbereich 2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie bspw. offene Schulungen, Workshops, Trainings. (im Folgenden „Seminare“).
2.2 Überwiegend erbringt der Seminargeber Leistungen gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Diese AGB sind deshalb grundsätzlich für den Verkehr mit diesen Personengruppen verfasst und gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Seminargeber mit solchen Teilnehmenden.
Diese AGB gelten auch für die Geschäftsbeziehungen der Seminargeber mit Verbrauchern im Sinne des BGB (folgend „Verbraucher“ genannt) mit den im Folgenden jeweils angeführten Ausnahmen.
– Ziffer 7.5: Diese Ziffer gilt nicht bei Verträgen mit Verbrauchern.
– Ziff. 9.1: Diese Ziffer gilt bei Verträgen mit Verbrauchern mit der Maßgabe, dass für den Fall, dass der Teilnehmende seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Sitz des Seminargebers als Gerichtsstand vereinbar wird.
– Ziff. 9.2: Diese Ziffer gilt nicht bei Verträgen mit Verbrauchern.
– Die Seminargeber nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
2.3 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmenden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Seminargeber ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Seminargeber in Kenntnis der AGB des Teilnehmenden und ohne Vorbehalt Leistungen an ihn erbringt.
2.4 Individuell getroffene Vereinbarungen mit dem Teilnehmenden haben Vorrang vor diesen AGB. Diese bedürfen der Schriftform.3 Angebot, Zustandekommen des Vertrags, Rücktritt
3.1 Die Angebote des Seminargeber sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich in Textform vereinbart. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben.
3.2 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis. Die Inhalte richten sich bei Inhouse-Seminaren und Coaching nach den vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen liegt beim Vertragspartner. In offenen Seminaren richten sich die Inhalte nach dem veröffentlichten Seminarprogramm.
3.3. Mit der Buchung auf der Website kommt der Vertrag zustande.
3.4 Die Seminargeber ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung auch Unterauftragnehmer einzusetzen.
3.5 Ein Rücktritt in Textform ist möglich. Bei Eintreffen der Rücktrittserklärung bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Seminars, wird der Preis erstattet. Bei Eintreffen bis zum 5. Tag vor dem Seminarbeginn reduziert sich der Preis auf 50
%. Bei späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Leistung wird der volle Preis erhoben. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels, bei einer Mail oder in sonstigen Fällen der Eingang beim Seminargeber, maßgebend. Die Benennung eines Ersatz-Teilnehmenden ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers (Ziffer 3.6) bleibt hiervon unberührt.
3.6 Ist der Vertragspartner Verbraucher kann er seine unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen schriftlich widerrufen. Auf die gesondert vorliegende Widerrufsbelehrung wird verwiesen.4 Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung erfolgt gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise des Seminargebers. Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer bzw. Auftraggeber eine Rechnung über das Seminar, die ohne Abzüge sofort nach Rechnungsstellung unter Angabe der Rechnungsnummer zur Zahlung fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen ist. Mit Eingang der Seminargebühr gilt die Teilnahme als bestätigt. Wenn nicht anders vereinbart werden Rechnungen als PDF-Datei online übermittelt.
4.2 Der Rechnungsbetrag beinhaltet die Kosten für die Teilnahme und die ausgehändigten Lehrmittel. Im Falle von Präsenz-Seminaren auch die Gebühren und Kosten für die genutzten Räumlichkeiten und die Verpflegung.5 Seminardurchführung
5.1 Seminare werden entsprechend dem veröffentlichten Seminarprogramm bzw. entsprechend der mit dem Vertragspartner gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Die Seminargeber behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Seminarziel nicht grundlegend verändern.
5.2 Ein Anspruch auf die Durchführung eines Seminars durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.
5.3 Die Seminargeber behält sich vor, ein Seminar aus wichtigen, seitens der Seminargeber nicht zu vertretenden Gründen abzusagen, diese sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: plötzliche Erkrankung des Dozenten. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Darüber hinaus gehenden Ansprüche entstehen dem Vertragspartner daraus nicht.
5.4. Ist ein „garantiertes“ Seminar bei der Buchung bereits ausgebucht, besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Der Seminargeber behält sich bei Erkrankung eines Dozenten vor, die Veranstaltung dennoch abzusagen. Bei einer solchen Absage wird der Seminargeber alles versuchen, dem Vertragspartner einen Ersatztermin anzubieten. Dem Vertragspartner steht es frei den Ersatztermin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.6. Höhere Gewalt
Falls eine der Partner aufgrund eines ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisses, auf das diese Partei keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (Höhere Gewalt) ihre Leistungspflichten gegenüber der anderen Partei ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, sind die betroffenen Leistungspflichten der sich auf die Höhere Gewalt berufenden Partei so lange ausgesetzt, wie das Ereignis und dessen Folgen andauern; ebenso entfallen für diesen Zeitraum etwaige Gegenleistungspflichten der anderen Partei. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall, nicht vorhersehbare technische Probleme wie Stromausfall, WLAN-Ausfall (insbesondere für Online-Veranstaltungen) oder ähnlichem entstanden sind oder durch angemietete Räume, die kurzfristig nicht zur Verfügung stehen.
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche der anderen Partei bestehen insoweit nicht. Die sich auf Höhere Gewalt berufende Partei ist jedoch verpflichtet, die andere Partei unverzüglich in Textform über das Ereignis, die ausgesetzten Leistungspflichten sowie die voraussichtliche Dauer der Aussetzung der Leistungspflichten zu informieren. Entsprechendes gilt, wenn die sich auf Höhere Gewalt berufende Partei während der Aussetzung der Leistungspflichten unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt erkennen muss, dass sich die mitgeteilte voraussichtliche Dauer der Aussetzung wesentlich verändert. Dauert das Ereignis länger als sechs Monate ab erstmaliger Information gegenüber der anderen Partei an, sind beide Partner berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung. Die Aussetzung einer Zahlungspflicht kann – außer in gesetzlich angeordneten Fällen oder wenn es sich um eine Gegenleistungspflicht im Sinne von Satz 1 handelt – nicht auf Höhere Gewalt gestützt werden. § 287 Satz 2 BGB (Haftung für Zufall während des Schuldnerverzugs) bleibt unberührt.7 Haftung
7.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Seminargeber bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Die Haftung des Seminargebers auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt. Die Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz
7.3 Der Vertragspartner und die Teilnehmenden tragen bei Online-Veranstaltungen die volle Verantwortung für die Technik in ihrem Haus bzw. dem Teilnahmeort.
7.4 Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 7.2 genannten Fälle gegeben ist.
7.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
7.6 Der Vertragspartner hat etwaige Schäden, für die die Seminargeber haften soll, unverzüglich der Seminargeber in Textform anzuzeigen.
7.7 Soweit Schadensersatzansprüche nach dieser Ziff. 7 beschränkt sind, verjähren sie, soweit sie nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.8 Urheberrecht, Datenschutz, Geheimhaltung
8.1 Alle ausgehändigten Medien sind urheberrechtlich geschützt. Deren Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung – selbst auszugsweise
– ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Seminargeber gestattet.
8.2 Jede Verwendung der Tagueri Bildmarke, die über das erteilte Zertifikat / die Bescheinigung hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Seminargebers.
8.3 Der Seminargeber wird Unternehmens- und Betriebsgeheimnisse, von denen der Seminargeber im Rahmen Durchführung der Seminare Kenntnis erhält, außerhalb der Durchführung der Seminare nicht verwerten oder offenlegen.
Der Seminargeber verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmenden zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung. Der Vertragspartner willigt in diese Verarbeitung seiner Daten ein und hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm benannten Teilnehmenden ebenfalls hierzu ihre Einwilligung geben. Bei der hierzu eingesetzten automatisierten Datenverarbeitung erfüllt der Seminargeber alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen. Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, die auf unserer Homepage eingesehen werden können.
8.49 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
9.1 Sofern die Voraussetzungen des § 38 Zivilprozessordnung vorliegen, ist der für die Geltendmachung von Ansprüchen beider Partner anzuwendende Gerichtsstand der Sitz der Seminargebers.
9.2 Der Erfüllungsort für alle sich ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz des Seminargebers.
9.3 Auf das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN- Kaufrechts (CISG) anwendbar.